Abnahmeberechtigungen

Wer ist unter welchen Bedingungen berechtigt?

Berechtigt zur Prüfung für alle Schwimmprüfungen sind lizenzierte Trainerinnen und Trainer sowie Wettkampfrichterinnen und Wettkampfrichter Schwimmen des Deutschen Schwimm-Verbandes im Auftrag und im Bereich ihrer Vereine.

Berechtigt zur Prüfung für andere Verbände und Berufsgruppen sind:

  • lizenzierte Trainerinnen und Trainer des Verbandes Deutscher Sporttaucher (VDST) im Auftrag und im Bereich ihrer Vereine.
  • lizenzierte Übungsleiterinnen, Übungsleiter und Trainerinnen, Trainer des Deutschen Turnerbundes (DTB) im Auftrag und im Bereich ihrer Vereine.
  • Sportlehrkräfte und Lehrkräfte, die im Auftrag allgemeinbildender und berufsbildender Schulen sowie Förderschulen Schwimmunterricht erteilen und Lehrkräfte, die mit der Erteilung von Schwimmunterricht nach den entsprechenden Richtlinien der Länder beauftragt sind.
  • Lehrkräfte, die den Schwimmunterricht an Hochschulen in deren Auftrag erteilen.
  • die Ausbilder Schwimmen der DLRG, des DRK und ASB (AS) sowie auch Lehrscheininhaber DLRG im Auftrag und im Bereich ihrer Gliederung.
  • Staatlich geprüfte Schwimmmeister, geprüfte Schwimmmeister und Schwimmmeistergehilfen, Fachangestellte und Meister für Bäderbetriebe öffentlicher Bäder.
  • Staatlich geprüfte Schwimmlehrer.
  • Fachsportleiter Schwimmen der uniformierten Verbände.

Nach der Deutschen Prüfungsordnung Schwimmen ist die Abnahme durch weitere Personenkreise nicht zulässig!

Kontakt
Vereinsraum / Postadresse

SC Hellas Einbeck
Am Schwimmbad 9
37574 Einbeck

info@sc-hellas-einbeck.de

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