Abnahmeberechtigungen
Wer ist unter welchen Bedingungen berechtigt?
Berechtigt zur Prüfung für alle Schwimmprüfungen sind lizenzierte Trainerinnen und Trainer sowie Wettkampfrichterinnen und Wettkampfrichter Schwimmen des Deutschen Schwimm-Verbandes im Auftrag und im Bereich ihrer Vereine.
Berechtigt zur Prüfung für andere Verbände und Berufsgruppen sind:
- lizenzierte Trainerinnen und Trainer des Verbandes Deutscher Sporttaucher (VDST) im Auftrag und im Bereich ihrer Vereine.
- lizenzierte Übungsleiterinnen, Übungsleiter und Trainerinnen, Trainer des Deutschen Turnerbundes (DTB) im Auftrag und im Bereich ihrer Vereine.
- Sportlehrkräfte und Lehrkräfte, die im Auftrag allgemeinbildender und berufsbildender Schulen sowie Förderschulen Schwimmunterricht erteilen und Lehrkräfte, die mit der Erteilung von Schwimmunterricht nach den entsprechenden Richtlinien der Länder beauftragt sind.
- Lehrkräfte, die den Schwimmunterricht an Hochschulen in deren Auftrag erteilen.
- die Ausbilder Schwimmen der DLRG, des DRK und ASB (AS) sowie auch Lehrscheininhaber DLRG im Auftrag und im Bereich ihrer Gliederung.
- Staatlich geprüfte Schwimmmeister, geprüfte Schwimmmeister und Schwimmmeistergehilfen, Fachangestellte und Meister für Bäderbetriebe öffentlicher Bäder.
- Staatlich geprüfte Schwimmlehrer.
- Fachsportleiter Schwimmen der uniformierten Verbände.
Nach der Deutschen Prüfungsordnung Schwimmen ist die Abnahme durch weitere Personenkreise nicht zulässig!